Coronavirus: Reisplanung und Vertrags-Bedingungen.

Empfehlungen für Buchungen 2021
   
In fast allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Erkundigen Sie sich vor einer Reise über die aktuell gültigen Massnahmen bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes (Webseite EDA > Ausländische Vertretungen in der Schweiz), oder über einschlägige Portale im Internet.

Griechenland: Reisen nach Griecheland sind mit unseren Fahrzeugen NICHT ERLAUBT! Begründung: Die griechischen Behörden erweitern ihre Impfpflicht laufend! Zuletzt wurden diese auf Innensektore der Gastronomie ausgeweitet. Die Massnahmen werden sich auf Campingplätze und Fähren auswirken und Ihren Aufenthalt oder Rückreise beeinträchtigen.

ACHTUNG: In sämtliche Nachbarstaaten der Schweiz ist der Aufenthalt/Zutritt ohne Gesundheits-Pass in Bars, Restaurants, Theater, Kino oder Fernzügen und z.t. Einkaufszentren nicht mehr möglich. Die Massnahmen gelten zum Teil auch auf Campingplätzen.

Im Rahmen der Geschäftsfreiheit und im Namen der Menschlichkeit machen wir keinen Unterschied zwischen Geimpften und nicht Geimpften. Zudem ist dies gemäss Resolution Nr. 2361 des Europarates: Niemand darf "diskriminiert werden, weil er nicht geimpft wurde, wegen Gesundheitsrisiken oder weil er nicht geimpft werden will." Resolution Nr. 2361 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom Januar 2021. untersagt. Sie treten die Reise in benachbarte Länder, welche sich dieser Resulotion offensichlich nicht verpflichtet sehen, auf eigenes Risiko an.

Warnung: Da die Situation sehr instabil ist, kommt es immer wieder zu lokalen Ausbrüchen, welche eine sofortige Verschärfung der behördlichen Massnahmen wie erweiterte Maskenpflicht zur Folge haben! Wir empfehlen deshalb, sich laufend über die aktuellen Entwicklungen zu informieren! Führen Sie genügend Masken und Desinfektionsmittel im Reisegepäck mit.

Reise-Planung: Rechnen sie jetzt nicht damit, dass Sie Ihren Urlaub auf dem Lieblingscampingplatz in Südfrankreich verbringen können. Planen Sie möglichst flexibel mit 2-3 alternativen Zielen. Unsere Empfehlung: Grandtour Suisse

Wir: Desinfiszieren jedes Fahrzeug nach jeder Reise gründlich! Kommt ein Fahrzeug aus einem neuen Risikogebiet wird es innert den nächsten 48Std. nicht ausgeliefert! Dies gilt auch wenn sich eine Person während der Reise erkältet hat oder an anderen Krankheitssymptomen litt. (Dies hat keine Auswirkungen auf Ihre Buchung, da wir genügend Fahrzeuge in Reserve halten).

Reisende: Welche in einer Region waren, welche neu zum Risikogebiet erklärt wurde, oder sich in den Ferien erkälteten oder andere Krankheitssymptome aufwiesen, teilen uns das bitte mit. Wie oben erklärt, wird das Fahrzeug dann ausgesondert. Dies hat keinerlei Nachteile für Sie und dient dem folgenden Kunden und uns höchst mögliche Sicherheit zu garantieren!

Datenschutz: Wir geben grundsätzlich keine Kundendaten weiter. Weder an Behörden noch an 3te. Dies gilt auch im Zusammenhang mit covid-19! Siehe auch Impressum
 
   


FAQ zu AGB hinsichtlich covid-19:
   
Der Kunde möchte nicht verreisen, da er Angst vor einer Ansteckung hat:
In diesem Fall gelten die normalen Stornobedingungen . Heisst, der Kunde wird gegebenenfalls schadenersatzpflichtig.

Ein Kunde möchte frühzeitig zurückreisen, weil er bspw. Angst vor einer Ansteckung hat:
Es gelten die normalen Stornobedingungen .

Stornierungen aufgrund der behördlichen Absage von Grossanlässen:
Auch bei einer behördlich angeordneten schweizweiten Absage von Grossanlässen, welche Sie mit unserem Fahrzeug besuchen wollten, gelten grundsätzlich die Stornobedingungen .

Der Kunde ist erkrankt und kann die Anreise nicht antreten: Bei einer Erkrankung des Mieters oder der Begleitung (egal ob Coronavirus oder andere Krankheit) werden die vertraglich vereinbarten Stornobedingungen angewandt. Der Mieter bleibt somit gemäss Stornobedingungen zahlungspflichtig. Allenfalls hat der Mieter eine Reiseannullationsversicherung abgeschlossen, welche die Kosten übernimmt.

Ein Kunde wollte in ein Gebiet reisen, welches zum Sperrgebiet erklärt wurde:
Der Kunde ist dazu angehalten, seine Reisepläne der aktuellen Situation anzupassen. Es gelten die normalen Stornobedingungen .


Ein Kunde reiste in ein Gebiet, welches während dem Aufenthalt zum Sperrgebiet erklärt wurde:

Der Kunde ist dazu angehalten, uns sofort zu informieren! Den Anweisungen der lokalen Behörden ist Folge zu leisten. Der Kunde wird auch in diesem Fall schadenersatzpflichtig bei verspäteter Rückgabe des Mietojektes. Da wirllkürliche Massnahmen Seitens der Regierungen zu Alltag geworden sind solche Massnahmen Tagesordung . Reisen nach Griechland sind nicht erlaubt!
 
   


Fazit
   
Die Auswirkungen vom Ausbruch des COVID-19 stellt uns alle vor neue Herausforderungen. In dieser Situation folgen wir in erster Linie dem gesunden Menschenverstand und setzten die Sicherheit unserer Kunden in den Vordergrund. Wir erbringen unsere Leistungen, soweit von den Behörden Einschränkungen nicht gefordert oder empfohlen werden. Jedoch gewichten wir in erster Linie die individuelle Feiheit bzw. Menschenrechte und Grundrechte. Da sich die Situation fast täglich ändert, bitten wir Sie sich bei Fragen an uns zu wenden.  
   




   


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